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   OVG Niedersachsen, 26.06.1996 - 9 L 1781/94   

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https://dejure.org/1996,7517
OVG Niedersachsen, 26.06.1996 - 9 L 1781/94 (https://dejure.org/1996,7517)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.06.1996 - 9 L 1781/94 (https://dejure.org/1996,7517)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. Juni 1996 - 9 L 1781/94 (https://dejure.org/1996,7517)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 171 Abs. 3 AO; § 11 Abs. 1 Nr. 4b KAG ND
    Kommunale Abgaben; Beitragsverzicht; Inhaltliche Anforderungen; Festsetzungsverjährung; Ablaufhemmung; Rechtsgrundlage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kommunale Abgaben; Beitragsverzicht; Inhaltliche Anforderungen; Festsetzungsverjährung; Ablaufhemmung; Rechtsgrundlage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1998, 427
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 30.01.1968 - IV C 60.66

    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen - Erklärung über den Verzicht auf die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.06.1996 - 9 L 1781/94
    Verzichtserklärungen müssen eindeutig sein (Urt. d. Sen. v. 20.11.1989 - 9 OVG A 55/88 - in diesem Sinne auch BVerwG, Urt. v. 30.1.1968 - BVerwG IV C 60.66 -, Buchholz 406.11 § 133 Nr. 20 (S. 84 a.E.).
  • OVG Saarland, 08.06.2022 - 1 B 30/22

    Erschließungsbeitragserhebung: Nichtigkeit einer Ablösungvereinbarung;

    [OVG Lüneburg, Urteil vom 26.6.1996 - 9 L 1781/94 -, juris Rn. 27 m.w.N.; VGH München, Urteil vom 22.7.2011 - 6 B 08.1935 -, juris Rn. 20] Eine solche gemeindliche Erklärung muss gegenüber dem Beitragspflichtigen eine eigenständige Regelung enthalten und eine selbstständig verbindliche Verfügung darstellen.
  • VG Oldenburg, 06.01.2005 - 2 B 4002/04

    Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags;

    Eine unanfechtbare Entscheidung liegt also erst dann vor, wenn in einem sich aufgrund des verwaltungsgerichtlichen Urteils anschließenden Verfahren - ggf. unter Schaffung einer neuen Rechtsgrundlage - ein neuer Abgabenbescheid ergeht und dieser unanfechtbar geworden ist (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 26. Juni 1996 - 9 L 1781/94 -, NVwZ 1998, 427 ; Rosenzweig, a.a.O., § 11 Rdnr. 105).
  • OVG Saarland, 24.08.2007 - 1 A 49/07

    Zulässigkeit der (rückwirkenden) Aufgabenübertragung auf Zweckverband;

    Bezüglich der Jahre 1996 bis 2000 hat das Verwaltungsgericht zu Recht auf die in § 12 Abs. 1 Nr. 4 lit.b KAG in Verbindung mit § 171 Abs. 3 a Satz 3 AO enthaltene Sonderregelung über die Ablaufhemmung der Festsetzungsverjährungsfrist hingewiesen und diese Bestimmung in Übereinstimmung mit der einhelligen Auffassung in Rechtsprechung u.a. OVG Münster, Beschluss vom 30.6.1995 - 15 A 3337/92 -, zitiert nach Dietzel/Hinsen/Kallerhoff, Das Straßenbaubeitragsrecht nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes NRW, 5. Auflage, Rdnr. 472; OVG Lüneburg, Urteil vom 26.6.1996 - 9 L 1781/94 -, NVwZ 1998, 427; OVG Magdeburg, Beschluss vom 12.7.2002 - 1 M 273/01 -, NVwZ-RR 2003, 233, und VGH Kassel, Beschluss vom 10.4.2007 - 5 TG 3116/06 -, KStZ 2007, 131, und Literatur u.a. Lauenroth/Sauthoff in Driehaus, a.a.O., § 12 Rdnrn. 35 bis 38; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 7. Auflage, § 19 Rdnr. 37, und Thiem, Allgemeines kommunales Abgabenrecht, S. 166/167, ausgelegt.
  • VG Frankfurt/Oder, 17.07.2007 - 1 K 1330/04
    Insoweit ist für den Gläubiger eines Abgabenanspruchs anerkannt, dass dieser auch nach Aufhebung eines Abgabenbescheides durch das Verwaltungsgericht im Anfechtungsprozess regelmäßig berechtigt ist, einen neuen Abgabenbescheid zu erlassen (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 26. Juni 1996 - 9 L 1781/94 - zit. nach Juris; Lauenroth, in: Driehaus, Rdnr. 36 zu § 12 KAG).
  • OVG Schleswig-Holstein, 12.05.2021 - 5 MB 1/21

    Festsetzungsverjährung bei Spielgerätesteuern

    Ein ungeregelter Zustand liegt nicht nur dann vor, wenn ein Mangel zu beheben ist, der dem Verwaltungsakt selbst anhaftet (vgl. dazu BFH, Urteil vom 18. Juli 2013 - II R 46/11 -, juris Rn. 19), sondern auch dann, wenn - wie hier - ein Fehler der zugrundeliegenden Abgabensatzung korrigiert werden muss (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 20. Dezember 2006 - 2 MB 14/06 -, juris Rn. 7, 19; Habermann, in: Habermann u.a., KAG, Stand 2020, § 15 Rn. 30; so auch die Rechtslage außerhalb Schleswig-Holsteins: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. April 2014 - OVG 9 N 130.13 -, juris Rn. 4; OVG Münster, Beschluss vom 2. September 2010 - 14 A 2850/09 -, juris Rn. 9; OVG Saarlouis, Beschluss vom 24. August 2007 - 1 A 49/07 -, juris Rn. 25; OVG Lüneburg, Urteil vom 26. Juni 1996 - 9 L 1781/94 -, juris Rn. 29; allgemein Sauthoff, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand 2020, § 12 Rn. 36).
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